Es ist schon erstaunlich was man bei Best Service gratis erhalten kann, von vielen der für den hauseigenen Sampleplayer ENGINE (basiert auf YellowTools), angebotenen Sample und Loop Sets bietet Best Service gratis als Free deklarierte Soundsets an. Diese werden bei Kauf eines kommerziellen Produkts von Bestservice sogar auf einer DVD mitgeliefert, (zumindest habe ich mich letztens darüber gefreut). Die Frage, die sich hier unweigerlich stellt, ist ob denn Free auch wirklich Free bedeutet, da wir ja auch das Wörtchen DEMO bei den nicht eingeschränkten Free Engine Downloadversionen entdecken. Unsere Leserin Yvonne hat als Erste die Frage gestellt, dürfen Sounds aus dem FREE-ENGINE Soundset Cinematic Landscape in teilweise kommerziellen Produktionen eingesetzt werden? Ehrlich gesagt bin ich bis dato davon ausgegangen, dass dies ohne Weiteres möglich sein müsste, um aber wirklich Klarheit und ein wenig Rechtssicherheit zu erlangen habe ich eine E-Mail soeben an Best Service versandt, diese beinhaltet folgende Frage:
Dürfen die DEMO Soundsets, die von Best Service als FREE angeboten werden, in kommerziellen Produktionen eingesetzt werden? Andersherum gefragt, als Musikproduzent weiß man ja nicht immer genau, ob die Produktion sich auf dem Markt überhaupt durchsetzen wird, was passiert von Eurer Seite aus, wenn sich die Produktion dann kommerziell behauptet und Sounds, Samples oder LOOPS aus den ENGINE FREE Versionen zum Einsatz kamen?
Siehe Kommentare zu diesem Artikel.
Nun warten wir auf Antwort.
Die Antwort kam postwendend von BestService, Bitte schaut in die Kommentare!
Die Free-ENGINE Sondsets haben es faustdick hinter den Ohren, es ist erstaunlich, was hier alles für kein Geld zu bekommen ist. Von superlebendigen Flächensounds bis hin zu Synthesizer Standards über Kraftwerk Klänge (Synth Werk Free-ENGINE) und vielem mehr ist hier ein großer Pool für die Musikproduktion vorhanden. Das diese Free-ENGINE Soundsets ganz wunderbar dazu geeignet sind mit dem sehr potenten ENGINE-Player professional Musik zu produzieren beweisst der European FREE-ENGINE Battle, der von Best Service unlängst ins Leben gerufen wurde, hier ist die dazu passende Presseinfo:
Best Service hat zusammen mit 4 Fachmagazinen aus Deutschland, Holland, England und Frankreich die European Engine Battle ins Leben gerufen.121 Teilnehmer aus 15 Ländern haben aus den Sounds der zur Verfügung gestellten FREE ENGINE Demo-Programme Ihren „Song“ aufgenommen und eingeschickt. Aus den vielen wirklich tollen Beiträgen der verschiedensten Stilrichtungen wurden die folgenden 3 Sieger ermittelt.
- 1. Platz Peter Pathos aus Nürnberg, er gewann eine Reise im Januar zu NAMM Show nach Los Angeles.
- 2. Platz René Petershagen aus Berlin, gewann ein Paket Best Service Engine Libraries im Wert von 1.500,- Euro
- 3. Platz Cedric Regazni, Bordeaux, Frankreich, gewann ein Jahresabonnement eines Fachmagazins (Anmerkung Andreas: Das ist ja ein gewaltiges Preis Gefälle, eine Engine Library hätte hier doch drin sein müssen 😉 )
Die Sieger Titel sind hier zu hören!
Aus den folgenden Ländern wurden Songs eingeschickt:
- 2 aus Belgien
- 1 aus Kanada
- 2 aus der Schweiz
- 1 aus der Tschechei
- 49 aus Deutschland
- 5 aus Spanien (Nein ich habe nicht teilgenommen 😉 Keine Zeit…)
- 1 aus Finnland
- 24 aus Frankreich
- 1 aus Irland
- 3 aus Italien
- 1 aus Japan
- 11 aus Holland
- 3 aus Polen
- 15 aus England
- 2 aus USA
Die FREE Versionen der folgend ENGINE Libraries durften verwendet werden:
- TITAN
- Epic World
- Forest Kingdom
- World Percussion
- K-Size
- Synth-Werk
- Klanghaus
- Galaxy-X
- sowie ein Drums Overkill Bonus Set für Engine.
Alle erhältlichen ENGINE FREE Libraries können HIER heruntergeladen werden, schaut Euch ruhig ein wenig mehr auf den Webseiten von Best Service um, es gibt da sehr viel zu entdecken.
3 Gedanken zu “Best Service European FREE-ENGINE Battle – Die Sieger”
Was der Jurist geschrieben hat ist absolut nachvollziehbar und in meinen Augen völlig korrekt.
Aber das Best Service den Urheber darauf hat sehe ich eher als Schutz vor Kopie und Verbreitung der Samples durch dritte.
Es gibt ein Track (der ist nun schon etwas älter) der war in den Charts und der beinhaltet Samples von einer Library die man genau zuordnen konnte.
Ich habe nie dann davon gelesen das es noch Forderungen seitens Best Service gab.
Charts
Krypton
Der erste Jurist hat geantwortet, möchte aber lieber anonym bleiben, kein Problem, vielen Dank für die folgende Info!
Das Ganze ist äußerst kompliziert, so dass ich natürlich keinerlei Haftung übernehmen kann, Das Problem liegt vielleicht gar nicht so sehr in der Frage, ob man lizenzfrei die Software auch in kommerziellen Songs einsetzen darf. Dies kann man wohl nach den Bedingungen von BestService bejahen, WENN es ein Song ist! Einen einzelnen Loop unverändert als „Schnipsel-Hit“ zu veröffentlichen, wäre danach verboten; ebenso verboten ist natürlich das zur Verfügung stellen in Loop-Sammlungen usw.
Kritisch wird es eventuell, wenn einem ein Hit gelingt: Man muss auch dann zwar gemäß den Bedingungen von Best Service keine Lizenzen an Best Service zahlen. ABER: Best Service hat und behält gemäß Bedingungen das Urheberrecht an von Best Sevice hergestellter Software, also auch an den einzelnen Loops! Wenn man nun, um das Beispiel anschaulich zu machen, einen Hit landet, der aus einigen Keyboard Loops mit nur wenig „eigenen“ Ideen und Bearbeitungen besteht, könnte sich die Frage stellen, ob Best Service noch Urheberrechte an dem „Hit“ hat (Argument: „Das ist ja kaum verändert worden; da sind ja noch die genialen Best Service Loops deutlich zu erkennen“). Musikwissenschaftler und Fachjuristen könnten sich darüber möglichweise streiten (Ist der „Hitfabrikant“ nur der Bearbeiter oder auch Urheber; ist eventuell Best Service jedenfalls auch noch Urheber mit einem Anspruch auf zumindest einen Teil der Hit-Einnahmen ?).
Dass Best Service dir nicht ganz so klar geantwortet haben, könnte deine und meine Skepsis ja bestätigen:-)). Ich denke, andererseits: Die Rechtslage ist eben so kompliziert; man kann nicht sagen, dass Best Service irgendwie unkorrekt handeln, zumal es sich ja nun wirklich um eine schöne Freeware-Sache handelt. Nur muss man eben vorsichtig sein. Allerdings nehme ich an, dass die Gerichte im Streitfall eher zugunsten des Nutzers entscheiden würden, denn dieser kann die komplizierten Zusammenhänge schlecht durchschauen.
Best Service hat geantwortet, allerdings nicht so klar wie ich mir das vorgstellt hätte oder doch? Was mein Ihr?
Original Antwort von Best Service:
die Sounds dürfen gemäß unseren Bestimmungen durchaus in Musikproduktionen eingesetzt werden.
Und da heisst es:
Für von Best Service selbst hergestellte Software gilt das Urheberrechtsgesetz.
Bei sämtlichen von Best Service vertriebenen Softwareprodukten sind die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages, der sich im Installer der Software befindet zu beachten. (Also Obacht!)
Von Best Service hergestellte Software und/oder Sounddateien dürfen ausschließlich vom Inhaber/Käufer lizenzfrei verwendet werden. Die Verwendung ist erlaubt für seine Musik- und Multimediaproduktionen, für Film, Radio, Games, Webcast u.a. sofern dabei einzelne Samples, Loops oder Phrasen des Ausgangsmaterials nicht isoliert dargestellt bzw. verfügbar gemacht werden.
Da entnehme ich also dass die Free Versionen lizenfrei nutzbar sind, da wir ja Inhaber der Free Version sind, oder?? Ist ein angehender oder bereits fertiger Jurist unter unseren Lesern? Please help 🙂
Die Bestimmungen sind hier nachzulesen: http://www.bestservice.de/service.asp/lizenzbestimmungen/de