Sonnenfinsternis am 12. August: Solarbetreiber können verlorenes Sonnenlicht zurückfordern

Sonnenfinsternis: Rückerstattung für Solarbetreiber?

Am 12. August 2026 wird es über weiten Teilen Spaniens plötzlich dunkel. Verantwortlich dafür ist ausnahmsweise weder das Stromnetz noch ein falsch dimensionierter Wechselrichter, sondern der Mond. Dieser schiebt sich am frühen Abend zwischen Erde und Sonne und sorgt damit nicht nur für ein seltenes Naturschauspiel, sondern möglicherweise auch für erhebliche Einnahmeverluste bei Betreibern privater Photovoltaikanlagen.

Wie nun aus gewöhnlich schlecht unterrichteten Kreisen zu erfahren war, sollen betroffene Solarstromproduzenten eine Rückerstattung für das entgangene Sonnenlicht beantragen können. Schließlich könne es nicht sein, dass der Mond ungefragt die wichtigste Energiequelle des Landes blockiert und anschließend so tut, als sei nichts gewesen.

Sonnenfinsternis 2026
Sonnenfinsternis 2026

Mond verursacht unangekündigten Produktionsausfall

Die totale Sonnenfinsternis am 12. August 2026 wird Spanien von West nach Ost überqueren. In Galicien beginnt das Ereignis am späten Nachmittag. In A Coruña erreicht die Totalität gegen 20:28 Uhr eine Dauer von etwa einer Minute und 15 Sekunden. Andere Regionen liegen teilweise noch etwas länger im Kernschatten.

Spanien erlebt damit die erste totale Sonnenfinsternis auf der Iberischen Halbinsel seit mehr als einem Jahrhundert. Die Totalitätszone führt unter anderem über A Coruña, Oviedo, León, Bilbao, Burgos, Zaragoza, Valencia und Palma. Da die Sonne zu diesem Zeitpunkt bereits tief über dem westlichen Horizont steht, dürfte die tatsächliche Stromproduktion vieler Anlagen ohnehin überschaubar sein. Das tut der Empörung jedoch keinen Abbruch.

Ob mir nun 40 Kilowattstunden oder 0,003 Kilowattstunden entgehen, spielt keine Rolle“, erklärt ein aufgebrachter Besitzer eines 600-Watt-Balkonkraftwerks. „Es geht ums Prinzip. Ich habe schließlich für volle Sonne bezahlt.

Dass die Sonnenfinsternis tatsächlich in Spanien bei Sonnenuntergang stattfindet, bestätigen unter anderem das spanische Instituto Geográfico Nacional und die NASA.

Rückerstattung soll sekundengenau berechnet werden

Nach ersten inoffiziellen Berechnungen könnte die Entschädigung auf Grundlage der installierten Modulleistung, des Sonnenstandes und der Dauer der jeweiligen Verfinsterung ermittelt werden. Auch Verschattung durch Bäume, Antennen, Nachbarhäuser und besonders große Tauben soll berücksichtigt werden.

Die vorläufige Berechnungsformel lautet:

Installierte Leistung x Dauer der Totalität x durchschnittlicher Einspeisetarif x Mondverschuldungsfaktor

Der Mondverschuldungsfaktor soll zunächst auf 1,0 festgelegt werden, da der Mond nach aktuellem Kenntnisstand allein für die Abschattung verantwortlich ist. Die Sonne trifft offenbar keine Mitschuld. Sie habe sich zum fraglichen Zeitpunkt ordnungsgemäß an ihrem vorgesehenen Platz befunden.

Für eine typische private Photovoltaikanlage mit fünf Kilowatt Leistung könnte die Rückerstattung somit mehrere Cent betragen. Wer über einen Batteriespeicher verfügt, muss allerdings mit Abzügen rechnen. Schließlich hätte der Betreiber vorsorglich Sonnenlicht aus den Mittagsstunden einlagern können.

Zuständigkeit bislang vollkommen unklar

Noch ungeklärt ist, bei welcher Stelle die Forderung eingereicht werden soll. Zur Auswahl stehen derzeit der Energieversorger, das spanische Umweltministerium, die Europäische Weltraumorganisation und das örtliche Rathaus.

Ein direkter Antrag beim Mond gilt dagegen als wenig Erfolg versprechend. Dieser verfügt weder über eine bekannte Postanschrift noch über eine spanische Steuernummer. Auch auf mehrere Einschreiben soll bislang keine Antwort erfolgt sein.

Brüssel prüft derweil angeblich die Einrichtung eines europaweit einheitlichen Formulars. Das Dokument mit der vorläufigen Bezeichnung EU-SOFI-PV-2026/08-MOND soll voraussichtlich 48 Seiten umfassen. Antragsteller müssen darin unter anderem nachweisen, dass sich ihre Solarmodule während der Sonnenfinsternis tatsächlich im Freien befanden und nicht vorsätzlich in einem Keller betrieben wurden.

Zusätzlich ist ein aktuelles Foto der Anlage erforderlich. Auf dem Bild müssen sämtliche Module, der Wechselrichter, der westliche Horizont und – sofern technisch möglich – der verursachende Mond zu erkennen sein.

Sonnenfinsternis 2026 - Rückerstattung
Sonnenfinsternis 2026 – Rückerstattung

Wechselrichter-Hersteller bereiten Updates vor

Auch die Hersteller von Wechselrichtern reagieren auf das bevorstehende Ereignis. Mehrere Unternehmen arbeiten angeblich an einer speziellen Eclipse-Firmware. Diese soll verhindern, dass sich der Wechselrichter während der Verdunkelung erschreckt, abschaltet oder eine Push-Nachricht mit dem Hinweis „Ungewöhnlich geringe Solarproduktion erkannt“ versendet.

Premiumgeräte könnten zusätzlich einen sogenannten Mondfilter erhalten. Dieser erkennt astronomisch verursachte Leistungseinbrüche und rechnet die fehlende Energie virtuell hinzu. Der auf dem Display angezeigte Tagesertrag bleibt dadurch stabil, während die tatsächlich erzeugte Strommenge vollkommen unverändert niedrig bleibt.

Für ältere Anlagen soll ein kostenpflichtiges Firmware-Upgrade angeboten werden. Es kostet voraussichtlich deutlich mehr als die mögliche Rückerstattung.

Netzbetreiber zeigen sich gelassen

Für das spanische Stromnetz stellt die Sonnenfinsternis grundsätzlich eine interessante technische Herausforderung dar. Durch die schnelle Abschattung sinkt die Solarstromerzeugung kurzfristig, bevor sie nach dem Vorüberziehen des Mondschattens wieder ansteigt. Netzbetreiber können solche Ereignisse jedoch frühzeitig berechnen und entsprechende Reserven vorbereiten.

Hinzu kommt, dass die Finsternis in Spanien erst am Abend stattfindet. Die Photovoltaikproduktion liegt zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich unter ihrem Tagesmaximum. Ein flächendeckender Zusammenbruch des Stromnetzes ist deshalb ebenso wenig zu erwarten wie eine spontane Explosion sämtlicher Wechselrichter.

Vorsorglich wird dennoch empfohlen, während der Totalität nicht gleichzeitig Elektroauto, Waschmaschine, Backofen, Wärmepumpe und eine komplette Festivalbeschallung einzuschalten. Letzteres gilt allerdings auch an allen anderen Tagen.

Wolken könnten Antrag erheblich erschweren

Besonders schwierig dürfte die Lage für Betreiber werden, bei denen die Sonne während der Finsternis ohnehin von Wolken verdeckt ist. Hier stellt sich die juristisch bislang ungeklärte Frage, ob der Produktionsausfall durch den Mond, die Wolke oder das in Galicien allgemein recht kreative Wetter verursacht wurde.

Möglicherweise müssen Antragsteller anhand sekundengenauer Wetterdaten nachweisen, welcher Anteil des fehlenden Sonnenlichts tatsächlich auf die Sonnenfinsternis entfiel. Experten rechnen deshalb mit langwierigen Verfahren.

Sollte eine Wolke unmittelbar vor der Totalität aufziehen und direkt danach wieder verschwinden, könnte sie wegen Beihilfe zur astronomischen Energieunterdrückung belangt werden. Über die Zuständigkeit galicischer Wetterbehörden ist noch nichts bekannt.

Keine Entschädigung für schlecht ausgerichtete Module

Von der geplanten Rückerstattung ausgeschlossen bleiben voraussichtlich Anlagen, deren Module dauerhaft nach Norden zeigen, unter einem dichten Baum montiert wurden oder seit 2019 nicht mehr gereinigt worden sind.

Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Verluste durch Vogelkot, Staub, defekte Kabel, ausgeschaltete Sicherungen und Wechselrichter, die bereits vor der Sonnenfinsternis „Error 73“ angezeigt haben.

Anlagenbesitzer sollten deshalb am 12. August vorsorglich einen Screenshot ihrer Ertragskurve anfertigen. Der typische Einbruch dürfte später als Beweismittel dienen – oder zumindest als hübsche Erinnerung daran, dass selbst eine technisch perfekt geplante Photovoltaikanlage gelegentlich vom Universum abgeschaltet werden kann.

Der Mond schweigt zu den Vorwürfen

Eine offizielle Stellungnahme des Mondes lag zum Redaktionsschluss nicht vor. Er setzte seine Umlaufbahn unbeirrt fort und zeigte keinerlei Bereitschaft, für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Solarbetreiber sollten sich dennoch keine allzu großen Hoffnungen auf eine schnelle Auszahlung machen. Die voraussichtliche Erstattung dürfte je nach Anlagengröße zwischen einem halben Cent und dem Gegenwert von zwei Gummibärchen liegen. Nach Abzug der Bearbeitungsgebühr könnte sogar eine Nachzahlung fällig werden.

Immerhin bleibt nach der Sonnenfinsternis eine beruhigende Gewissheit: Die Sonne kommt wieder. Ganz ohne Firmware-Update, Servicevertrag oder monatliches Abonnement.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel ist Satire. Eine Rückerstattung für entgangenen Solarertrag während der Sonnenfinsternis existiert natürlich nicht. Zumindest noch nicht – schließlich hat bislang vermutlich niemand das zuständige Formular gefunden.

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Andreas

Musiker und Musikproduzent: Gitarre, Keyboards, Drums und Gesang, Tonstudio, Songwriter, Qualitätsmanager, Hobbyfotograf und Online-Redakteur.